Rückspiegel:
Wichtige gesetzliche Änderungen gültig ab 15. Januar 2017!
Für Roller und Motorräder welche
vor dem 14. Januar 2017 immatrikuliert wurden, gelten die bisherigen Richtlinien weiterhin:
Ein Spiegel links mit einer Fläche von mindestens 50cm2 reicht aus!
Für Roller und Motorräder welche
ab dem 15. Januar 2017 immatrikuliert wurden gelten folgende
neue Regelungen:
1. Es müssen auf der linken und rechten Seite Spiegel montiert werden.

2. Die Spiegelfläche muss eine Mindestfläche von 69cm2 aufweisen.